Schüler, Studierende und Auszubildende, die im Laufe des Jahres 2022 nebenbei noch gejobbt haben, können die staatlich geförderte Energiepreispauschale beanspruchen.
Doch nicht immer wurde dieses Geld bereits über einen Arbeitgeber ausbezahlt. In diesem Fall können einmalig 300 Euro über eine eigene Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, auch wenn es sich bei der Arbeit um einen steuerfreien Mini-Job handelt. So lohnt sich eine Steuererklärung auch für Jugendliche, junge Erwachsene und Mini-Jobber! Gern übernehmen wir die Erstellung dieser Steuererklärung im Rahmen einer günstigen Mitgliedschaft.