300 Euro Energiepreispauschale auch für junge Menschen in Ausbildung

Schüler, Studierende und Auszubildende, die im Laufe des Jahres 2022 nebenbei noch gejobbt haben, können die staatlich geförderte Energiepreispauschale beanspruchen.

Doch nicht immer wurde dieses Geld bereits über einen Arbeitgeber ausbezahlt. In diesem Fall können einmalig 300 Euro über eine eigene Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, auch wenn es sich bei der Arbeit um einen steuerfreien Mini-Job handelt. So lohnt sich eine Steuererklärung auch für Jugendliche, junge Erwachsene und Mini-Jobber! Gern übernehmen wir die Erstellung dieser Steuererklärung im Rahmen einer günstigen Mitgliedschaft.

Termin zur Erstellung der Steuererklärung

Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich LAB-Mitglieder beraten dürfen. Aus diesem Grund ist es vor einer Terminbuchung erforderlich, dass Sie dem LAB Lohnsteuerhilfeverein beitreten!

Sollten Sie noch kein LAB-Mitglied sein, beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft über unsere Website oder per E-Mail unter „kontakt@lab-berlin.de“. Eine Terminbuchung ist in diesen Fall mit uns in Abstimmung zu bringen, damit wir individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen können.

Herr Thiem

Kevin Meier

Herr Matzigkeit