Der LAB Lohnsteuerhilfeverein bietet seinen Mitgliedern seit 1977 kompetente und fachkundige Beratung in Lohnsteuerangelegenheiten.
Sofern Sie nur folgende Einkünfte erzielen
/ aus nicht selbstständiger Arbeit / aus wiederkehrenden Bezügen / aus Unterhaltsleistungen
und/oder aus Kapitalvermögen / aus Vermietung und Verpachtung / aus privaten Veräußerungsgeschäften, bei denen die Einnahmen insgesamt den Betrag von 18.000 € (Einzelveranlagung) und 36.000 € im Falle einer Zusammenveranlagung nicht übersteigen.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich LAB-Mitglieder beraten dürfen. Aus diesem Grund ist es vor einer Terminbuchung erforderlich, dass Sie dem LAB Lohnsteuerhilfeverein beitreten!
Sollten Sie noch kein LAB-Mitglied sein, beantragen Sie Ihre Mitgliedschaft über unsere Website oder per E-Mail unter „kontakt@lab-berlin.de“. Eine Terminbuchung ist in diesen Fall mit uns in Abstimmung zu bringen, damit wir individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen können.