Der LAB Lohnsteuerhilfeverein bietet seinen Mitgliedern seit 1977 kompetente und fachkundige Beratung in Lohnsteuerangelegenheiten.
“Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.”
– Helmut Schmidt –
Leistung
Wir leiten Sie durch das deutsche Steuerrecht
Erstellung der Einkommensteuererklärungen
Beratung zur Steuerklassenwahl
Vorausberechnung des steuerlichen Ergebnisses
Übernahme des Schriftverkehrs
Prüfung des Einkommensteuerbescheides
Einlegung von Einsprüchen und Änderungen
Wir beraten , sofern Sie folgende Einkünfte erzielen
Sofern Sie nur folgende Einkünfte erzielen
/ aus nicht selbstständiger Arbeit / aus wiederkehrenden Bezügen / aus Unterhaltsleistungen
und/oder aus Kapitalvermögen / aus Vermietung und Verpachtung / aus privaten Veräußerungsgeschäften, bei denen die Einnahmen insgesamt den Betrag von 18.000 € (Einzelveranlagung) und 36.000 € im Falle einer Zusammenveranlagung nicht übersteigen.
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