Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer der einfachen Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte — und zwar bereits ab dem ersten Kilometer. Bisher gab es 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent.
Das kann sich besonders für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnen, die regelmäßig zur Arbeit pendeln. Das Bundesfinanzministerium nennt Beispiele: Bei 10 Kilometern Arbeitsweg und einer Fünf-Tage-Woche können sich jährlich 176 Euro zusätzliche Werbungskosten ergeben; bei 20 Kilometern sogar 352 Euro zusätzlich — sofern die übrigen Werbungskosten bereits den Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschreiten.
Unser Tipp: Arbeitstage, Homeoffice-Tage und Pendelstrecke sollten sauber dokumentiert werden. Gerade bei wechselnden Arbeitsmodellen kann eine genaue Aufstellung helfen.