Gute Nachricht für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner: Der Grundfreibetrag wurde zum 1. Januar 2026 erneut angehoben. Er beträgt nun 12.348 Euro für Alleinstehende. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften gilt grundsätzlich der doppelte Betrag.
Der Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Erst Einkommen oberhalb dieses Betrags wird mit Einkommensteuer belastet. Zusätzlich wurde der Einkommensteuertarif angepasst, um die sogenannte kalte Progression abzumildern. Das bedeutet: Lohnerhöhungen, die vor allem Preissteigerungen ausgleichen, sollen steuerlich nicht direkt wieder aufgezehrt werden.
Für viele Mitglieder kann sich die Änderung positiv auf die Steuerbelastung auswirken — besonders dann, wenn sich Einkommen, Werbungskosten oder Familienverhältnisse verändert haben.