Zum 1. Januar 2026 wurde die Aktivrente eingeführt. Wer das gesetzliche Regelrentenalter erreicht hat und freiwillig weiter sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann Arbeitslohn bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten. Die Regelung gilt laut Bundesfinanzministerium nicht für Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte.
Das kann für Rentnerinnen und Rentner interessant sein, die weiterarbeiten möchten oder ihren bisherigen Arbeitgeber noch unterstützen. Gleichzeitig lohnt sich eine genaue steuerliche Prüfung, weil neben dem Arbeitslohn auch Renteneinkünfte, Krankenversicherung, Werbungskosten und weitere Einkünfte eine Rolle spielen können.