Für die Steuererklärungen der Corona-Jahre galten zeitweise verlängerte Abgabefristen. Diese Sonderregelungen laufen aus: Ab dem Besteuerungszeitraum 2025 gelten wieder die regulären Erklärungsfristen.
Für den Besteuerungszeitraum 2024 gilt bei beratenen Fällen ohne Land- und Forstwirtschaft noch die verlängerte Frist bis zum 30. April 2026. Für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fälle gelten abweichende Fristen.
Unser Tipp: Mitglieder sollten ihre Unterlagen möglichst früh sammeln — insbesondere Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen, Versicherungsbeiträge, Spenden, Handwerkerrechnungen, Nebenkostenabrechnungen und Nachweise zu außergewöhnlichen Belastungen.