Abgabefristen: Corona-Sonderregeln laufen aus

Für die Steuererklärungen der Corona-Jahre galten zeitweise verlängerte Abgabefristen. Diese Sonderregelungen laufen aus: Ab dem Besteuerungszeitraum 2025 gelten wieder die regulären Erklärungsfristen.

Für den Besteuerungszeitraum 2024 gilt bei beratenen Fällen ohne Land- und Forstwirtschaft noch die verlängerte Frist bis zum 30. April 2026. Für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fälle gelten abweichende Fristen.

Unser Tipp: Mitglieder sollten ihre Unterlagen möglichst früh sammeln — insbesondere Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen, Versicherungsbeiträge, Spenden, Handwerkerrechnungen, Nebenkostenabrechnungen und Nachweise zu außergewöhnlichen Belastungen.

Termin zur Erstellung der Steuererklärung

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Herr Thiem

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Herr Matzigkeit

Frau Sathanantham